Mietbedingungen Casa Ferruccio

1. Vertragsschluss und Mietvertrag
Der Mietvertrag für das Ferienhaus gilt dann als verbindlich geschlossen, wenn die Buchungsbestätigung durch den Vermieter erfolgt ist und die Zahlung für die Buchung beim Vermieter eingegangen ist. Das Ferienhaus wird dem Mieter für die angegebene Mietdauer zur ausschließlichen Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden.

2. Mietpreis und Nebenkosten
In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten für elektrischen Strom, Heizung, Wasser, Bettwäsche, Handtücher und die Endreinigung nach Verlassen des Ferienhauses enthalten. 

3. Kaution
Die Kaution wird innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der Mietzeit an den Mieter zurückgezahlt, sofern keine Schäden oder sonstige Ansprüche des Vermieters zu einem Abzug oder Einbehalt führen.

4. Mietdauer und Inventar
Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 15:00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Um eine reibungslose Übergabe der Schlüssel und eine Einweisung sicherzustellen sollte der ungefähre Anreisetermin dem Vermieter, bzw. dessen Vertreter vor Ort mitgeteilt werden. 

Nach seiner Ankunft wird der Mieter das Inventar des Ferienhauses auf Mängel überprüfen und diese spätestens am Tag nach der Ankunft dem Vermieter oder seinem Beauftragten vor Ort anzeigen.

Am Abreisetag hat der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter oder seinem Beauftragten bis spätestens 10:00 Uhr geräumt und in einem besenreinen Zustand zu übergeben. Folgende Aufgaben haben durch den Mieter zu erfolgen: 

  • Abziehen der Bettwäsche
  • Einräumen des genutzten Geschirrs und der Kochgeräte in die Spülmaschine  
  • Entleeren der Mülleimer und Papierkörbe

5. Stornierung durch den Mieter
Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch Erklärung in Textform gegenüber dem Vermieter die Buchung stornieren. Für die Stornierungskosten ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter maßgebend. Bei Stornierung des Mietvertrages durch den Mieter ist der Vermieter berechtigt vom gezahlten oder noch zu zahlenden Mietpreis für entstandene Aufwendungen, entgangenen Gewinn und/oder andere Kosten eine Pauschale in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Stornierung einzubehalten bzw. zu verlangen:

  • Rücktritt bis zum 45. Tag vor Beginn der Mietzeit: 20% der Gesamtsumme
  • Rücktritt bis zum 35. Tag vor Beginn der Mietzeit: 50% der Gesamtsumme
  • nach dem 35. Tag und bei Nichterscheinen 80% der Gesamtsumme

Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint. Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der ursprüngliche Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung durch den Mieter wird empfohlen.

6. Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.

7. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden in diesem Fall von ihren Verpflichtungen frei. Bereits erbrachte Leistungen sind zu erstatten.

8. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter, soweit er nicht selbst zu Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von diesem benannten Beauftragten vor Ort anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In Pool, Spülsteine, Ausgussbecken und Toiletten dürfen Abfälle, Asche, schädliche, insbesondere giftige Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder hineingegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten für die Instandsetzung. Dies gilt ebenfalls für Umweltschäden. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes, ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder dem Beauftragten vor Ort über Schäden an der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsgemäßen Leistung, insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung zu, sofern de Mangel bei rechtzeitiger Anzeige hätte behoben werden können.

9. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für die richtige Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung, etc.).

10. Tierhaltung
Stubenreine Haustiere, insbesondere kleine bis mittelgroße Hunde, Hauskatzen und dergleichen dürfen in dem gemieteten Ferienhaus gehalten oder während der Mietdauer verwahrt werden. Die Erlaubnis gilt nur für den Einzelfall. Sie kann widerrufen werden, wenn hierdurch Störungen oder Schäden eintreten. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstehenden Schäden oder Verschmutzungen, die nicht mit normalen Reinigungsmitteln zu entfernen sind. Verschmutzungen, die durch die mitgebrachten Haustiere entstanden sind, sind vom Mieter, vor seiner Abreise, gänzlich zu beseitigen. Dieses ist keinesfalls Bestandteil der, vom Vermieter vertraglich zu leistenden Endreinigung.

11. Vertragsänderungen
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie alle rechtserheblichen Erklärungen, bedürfen der Textform.

12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, oder sollten Lücken im Vertrag bestehen so bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder Lücken soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

12. Hausordnung
Der Mieter und seine Begleitpersonen sind zur Rücksichtnahme aufgefordert. Störende Geräusche sind jederzeit zu vermeiden. Musizieren und ruhestörender Lärm ist in der Zeit von 22:00 Uhr bis 8:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr zu unterlassen.

13. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es findet deutsches Recht Anwendung. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Vermieter seinen allgemeinen Gerichtstand hat.

14. Englische und italienische Version dieser Mietbedingungen
Die englische und italienische Version dieser Mietbedingungen wurden maschinell übersetzt und sind ausschließlich zur Orientierung gedacht. Maßgeblich und rechtlich verbindlich ist die deutsche Version der Mietbedingungen.

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